AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma DC Lichttechnik KG

Gültig ab 01.08.2014, DC Lichttechnik KG, Kirschentalgasse 34, 6020 Innsbruck, Österreich

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als Grundlage für alle Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch die DC Lichttechnik KG Dursun Cetin, A-6020 Innsbruck (nachfolgend „Verkäufer“) an ihre Kunden.
1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch den Verkäufer wirksam. Einkaufsbedingungen oder andere vom Kunden vorgelegte Bedingungen gelten ausdrücklich als nicht vereinbart.

2. Angebote

2.1 Angebote des Verkäufers gelten als freibleibend und unverbindlich. Vor allem bleibt der zwischenzeitliche Verkauf der angebotenen Ware vorbehalten.
2.2 Für alle Angebots- und Projektunterlagen samt allen zugehörigen Beilagen, Kostenvoranschlägen, Kataloge, Preislisten, Abbildungen, Mustern und Beschreibungen gilt außerdem der Vorbehalt der gewerblichen Schutzrechte bzw. Urheberrechte und durch den Unternehmer abänderbar und widerrufbar.
2.3. Die Angebote gelten soweit nicht anders schriftlich vereinbart für einen Zeitraum von 3 Monaten. Die Berechnung des Angebotes gilt nur bei Bestellung der gesamten angebotenen Produkte bzw. Menge. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer nach Zustimmung der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an den Kunden abgesandt hat. Für die Durchführung des Auftrages gelten ausschließlich die vorliegenden Lieferbedingungen. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen und Änderungen erteilter Aufträge haben nur dann eine Verbindlichkeit, wenn sie ebenfalls von uns schriftlich bestätigt werden.
3.2 Nach Auftragsschluss sind Änderungen der Bestellung durch den Kunden nur mit Zustimmung des Verkäufers möglich.
3.3 Sonderanfertigungen welche nicht im Standardsortiment des Unternehmers enthalten sind, werden
Änderungen nur in schriftlicher und einvernehmlicher Form durchgeführt. Änderungen in der Gestaltung und Bestellmenge können nur schriftlich angefordert werden. Sie gelten als vereinbart, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

4. Preise

4.1 Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Versand, Versicherung, Steuern, Zollgebühren, Montage und Installation. Die angebotenen Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des Angebots. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhöhen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

5. Lieferbedingungen

5.1 Die Angabe von Lieferfristen geschieht nach bestem Ermessen, ohne Garantie für deren Einhaltung.
5.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, erfolgt die Lieferung innerhalb Österreichs ab einem Bestellwert von € 350,00 (netto) frei Haus. Bei Lieferungen unter dem vorgenannten Betrag gehen die Lieferkosten zu Lasten des Kunden. Der Verkäufer ist berechtigt jede Vor- oder Teillieferung durchzuführen und zu verrechnen.
5.3 Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art wegen verspäteter oder mangelhafter Lieferung können nicht geltend gemacht werden. Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Rohmaterialmangel, Transportschwierigkeiten usw. gehören, stellen uns von den vereinbarten Lieferfristen und Lieferbedingungen frei.

6. Dienstleistungen

6.1 Dienstleistungen sind entsprechend dem Zeitaufwand der Mitarbeiter nach den jeweils vom Verkäufer festgelegten Stundensätzen zuzüglich angefallener Materialkosten zu zahlen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Unsere Rechnungen sind, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, spätestens jedoch binnen von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und Skonto zu zahlen.
7.2 Alle Zahlungen sind ausnahmslos an uns in Form einer Banküberweisung oder durch Barzahlung an der Kassa in unserem Hause vorzunehmen. Sämtliche Spesen und Bankprovisionen in Verbindung mit
Überweisungen, gleich welcher Art, gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen.
7.3 Bei Verzug der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in der Höhe von 4 % über den jeweils gültigen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen. Bei Mahnungen sind wir berechtigt Mahnspesen in Höhe von 5,00 € pro Mahnung zu berechnen.
7.4 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge samt allen Zinsen und Kosten vor. Eine Verpfändung, Veräußerung, Sicherheitsübereignung oder anderweitige Überlassungen des Kaufgegenstandes sind nicht zulässig, solange der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers besteht.
7.5 Eine Überschreitung der Zahlungsfrist entbindet uns von den weiteren vertraglichen Zusagen.

8. Reklamationen und Gewährleistungen

8.1 Die vom Verkäufer gelieferte Ware ist vom Käufer unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Reklamationen von Falschlieferungen oder betreffend offensichtliche Mängel müssen schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Ware erfolgen. Fabrikations- und/oder Materialfehler sind schriftlich nachzuweisen.
8.2 Die Gewährleistungsfrist für neue Ware beträgt maximal 24 Monate nach Auslieferung. Ausgenommen davon sind Leuchtmittel, Fassungen, Vorschaltgeräte, gebrauchte Ware sowie elektronische Verschleißteile. Hier gelten die jeweiligen gewährleistungsfristen des Vorlieferanten. Bei wesentlichen oder unwesentlichen, aber behebbaren Mängeln der gelieferten Ware sind wir nach eigenem Ermessen berechtigt, Verbesserungen, Preisminderungen oder den Austausch der Ware vorzunehmen.
8.3 Die Gewährleistung des Verkäufers ist ausgeschlossen, wenn die Ware unüblich gebraucht wurde, der Mangel durch den Kunden bzw. Dritte verursacht wurde oder vom Kunden bzw. Dritten Manipulationen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen wurden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Verbrauchs- und Verschleißteile.
8.4 Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit, Gerüste usw.) gehen zu Lasten des Kunden.
8.5 Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in Produktinformationen ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Eine Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.

9. Schadenersatzansprüche

9.1 Die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden jeder Art und entgangenen Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, sonstige wirtschaftliche Verlusten, und von Schäden aus Ansprüche Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Sofern im Einzelfall ein weitergehender Haftungsausschluss zulässig ist, gilt dieser als vereinbart.
9.2 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder bei Missachtung von gesetzlichen oder behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
9.3 Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss zu Gunsten des Verkäufers auf allfällige Abnehmer zu überbinden. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Beschäftigten fortlaufend und nachweislich über alle Informationen und Anweisungen, die der Verkäufer mit seinen Waren mitliefert, wie auch über gesetzliche Vorschriften in Kenntnis zu setzen.
9.4 Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung des Unternehmers für Schäden des Nettofakturenbetrages der gelieferten, den Schaden verursachenden Ware beschränkt.
9.5 Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen, ist eine Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen vergleichbaren Normen, unabhängig, welcher Rechtsordnung sie entspringen, ausgeschlossen.

10. Rücksendungen

10.1 Rücksendungen werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Verkäufers innerhalb von 3 Monaten ab dem Liefertag angenommen. Vorausgesetzt, dass die Retourwaren original verpackt, einwandfrei und keine Mängel aufweisen, erfolgt eine Gutschrift unter Abzug der Bearbeitungskosten vom verrechneten Nettobetrag in Höhe von 20 % des Warenwertes.
10.2 Beschädigte bzw. unverpackte Retourwaren, Sonderanfertigungen, Einzelteile von Verpackungseinheiten, Waren die sich nicht im Standardsortiment befinden, können nicht gutgeschrieben werden.
10.3 Alle damit verbundenen Kosten für Rücknahmen gehen zu Lasten des Kunden.

11. Musterlieferungen

11.1 Nach Vereinbarung kann der Verkäufer Waren des Lieferprogramms als Muster vier Wochen lang kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen.
11.2 Bei Auslieferung der Ware als Muster erfolgt eine Fakturierung zu den vereinbarten Konditionen. Nach fristgerechter Rückgabe der Ware in Originalverpackung wird eine Gutschrift für die Rechnung erstellt.
11.3 Musterlieferungen werden vom Verkäufer nicht zurückgenommen und gutgeschrieben, wenn sie nicht original verpackt, teilweise oder vollständig ausgetauscht, verändert oder beschädigt wurde oder Montagespuren tragen. Sonderanfertigungen können nicht als Muster bezogen werden.

12. Salvatorische Klausel

12.1 Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

13. Gerichtsstand

13.1 Gerichtsstand ist Innsbruck. Über das Vertragsverhältnis entscheidet ausschließlich österreichisches Recht.
13.2 Für alle aus den Geschäften sich ergebende Rechte und Pflichten, einschließlich Zahlung, gilt für beide Teile Innsbruck. Die Rechte des Käufers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.